Immobilienkauf in Uruguay

Ausländer können Immobilien in Uruguay ohne Beschränkungen erwerben. Ausnahmen gibt es nur bei wirtschaftlich genutzten Flächen. Ausländische Investoren genießen die gleichen Rechte wie Einheimische. Für den Kauf einer Immobilie genügt nur der gültige Reisepass.

Der Kauf der Immobilie kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Dieser muss durch eine notarielle Vollmacht ausgewiesen werden. Bei Fragen dazu melden Sie sich bitte bei uns, um Einzelheiten über die notarielle Vollmacht aus dem Ausland zu erhalten.

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird ein Vorvertrag unterzeichnet “ Reserva “. Mit dieser Reservierung verpflichten sich beide Parteien zu den genannten Konditionen den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie abzuwickeln.

Es werden 10% des Verkaufspreises beim Notar des Käufers oder des Immobilienmaklers hinterlegt. Bei nicht Einhaltung des Vertrages wird eine Vertragsstrafe von 10 % von der nicht erfüllenden Seite fällig.

Nach der Reservierung erfolgt die notarielle Überprüfung der Urkunden und weiteren Dokumente bis zu 30 Jahre zurück. Nach ca. 4 Wochen und am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist der Rest des vereinbarten Verkaufspreises fällig. Dieser kann über eine Banküberweisung aus dem Inland oder Ausland getätigt werden. Die Übergabe der Immobile findet im gleichen Moment statt. Der Notar wird den Vertrag im Grundbuchamt unmittelbar nach der Unterschrift eintragen lassen.

Notarkosten und Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

  • Maklercourtage 3 % zuzüglich 22 % MwSt. oder 4% inkl. MwSt.
  • Notarkosten 3 % vom Kaufpreis zuzüglich 22 % MwSt.
  • 2% Grunderwerbsteuer ( 2% auf den Katasterwert, der in der Regel weit unter dem Kaufpreis liegt)